Am besten verwendest du unsere Händlersuche.
In den FAQs unten decken wir einen großen Themenbereich häufiger Fragen und Probleme ab. Infos zu Bikes älterer Modelljahre findest du in der Rubrik „Archivierte Bikes“. Wenn du weitere Infos benötigst, wende dich über das Kontaktformular an uns.
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Die gesetzliche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) findest du in der Bedienungsanleitung.
Die GASGAS Herstellergewährleistung ist auf der ganzen Welt gültig; jeder autorisierte GASGAS Händler ist dazu berechtigt, Gewährleistungsarbeiten durchzuführen.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre.
Die Herstellergewährleistung ist für ein bestimmtes Fahrrad gültig und kann nicht auf den neuen Besitzer übertragen werden.
Nutze unsere Bedienungsanleitungen-Seite.
Im Falle eines Rückrufs wird der Fachhändler des betroffenen Fahrrads kontaktiert und dazu aufgerufen, einen Werkstatttermin mit dem betroffenen Kunden zu vereinbaren. Erfahre hier mehr über unsere Sicherheitsinformationen.
Im Falle eines technischen Updates wird der Fachhändler des betroffenen Fahrrads kontaktiert und dazu aufgerufen, einen Werkstatttermin mit dem betroffenen Kunden zu vereinbaren.
Informationen zu den empfohlenen Serviceintervallen für dein Fahrrad findest du in deiner Bedienungsanleitung unter Service- und Wartungszeitplan.
Informationen zu Bauteilen, welche nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. Systemanbieters getauscht werden dürfen, findest du im Leitfaden für Bauteiletausch des ZIV.