• Mobility Service

    12 Monate gratis Mobility Service bei jedem Neukauf und Service eines Straßenfahrzeuges.

    Mit dem lebenslangen* Mobility Service von GASGAS Mobility bist du 12 Monate lang sicher unterwegs – und das gratis. Dank eines dichten und professionellen Assistenz-Netzwerks bereiten Pannen kein Kopfzerbrechen mehr – das GASGAS Assistenzzentrum ist 24 Stunden, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr, in ganz Europa zur Stelle.

    Über unsere Herstellergarantie hinaus bieten wir dir den kostenlosen GASGAS MOBILITY SERVICE. Mit jedem Service bei deinem autorisierten GASGAS Mobility Händler verlängert sich dein gratis Mobility Service lebenslang* bis zum nächsten Service bzw. um max. 12 Monate!

    *Die Definition lebenslang für 1-Zylinder Fahrzeuge: max. 60.000 km (37.500 Meilen) oder 8 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt; für 2-Zylinder-Fahrzeuge: max. 80.000 km (50.000 Meilen) oder 8 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt.

    Deine Vorteile

    • RUND-UM-DIE-UHR-SERVICE
    • REPARATUR VOR ORT ODER ABSCHLEPPSERVICE UNTERBRINGUNG
    • REPARATUR VOR ORT ODER ABSCHLEPPSERVICE
    • ERSATZFAHRZEUG*
    • AUCH IM AUSLAND*

    * Es gelten bestimmte Bedingungen

    Wenn du das Motorrad nicht in deinem Heimatland gekauft hast, gelten die Informationen des Herkunftslandes.

    SERVICENUMMERN:

    INLAND:
    Tel.: 0800 140 010

    INTERNATIONAL: **
    Tel.: +41 58 827 66 99

    **Durch Verwendung dieser gebührenpflichtigen Nummer können Kosten entstehen, die sich von Land zu Land unterschiden können.

    Beachte bitte, dass nur jene Leistungen und Kosten übernommen werden können, die vom Assistenzzentrum genehmigt wurden!

    GASGAS und ARC Europe

    Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich (Nordirland und Europäische Gebiete inklusive Gibraltar und Kanalinseln - Guernsey, Jersey, Isle of Man)

    Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (inklusive der Färöer Inseln), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (Europäisches Territorium sowie Réunion), Nordmazedonien, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Nord-Zypern, Süd-Zypern, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt und Vereinigtes Königreich (Nordirland und Europäische Gebiete inklusive Gibraltar und Kanalinseln - Guernsey, Jersey, Isle of Man)

    12 Monate Gratis-Schutz serienmäßig beim Kauf jedes neuen Fahrzeugs, beginnend mit der Registrierung. Mit jedem Service bei einem autorisierten GASGAS-Händler verlängert sich der Gratis-Schutz jeweils bis zum nächsten Service, allerdings maximal um 12 Monate. Der Gratis-Schutz gilt unter den genannten Bedingungen ab dem ersten Service LEBENSLANG***!

    GASGAS-Fahrzeuge, die ausschließlich für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.

    Eigentümer oder Fahrer und Sozius.

    Flächendeckendes, europaweites Netzwerk von Serviceanbietern und eine Notrufzentrale (rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr). Die Leistungen werden nach erfolgreicher Verifizierung der FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) eingeleitet, da der Mobilitätsservice für das Fahrzeug gilt.

    Pannen, Vandalismus, Diebstahl, Diebstahlversuch****, Unfall und Brandfall.

    Wenn das Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden kann, kann ein Abschleppservice zum nächsten autorisierten GASGAS-Händler (oder zum Händler im Heimatort, wenn dieser weniger als 50 km entfernt ist) in Anspruch genommen werden.

    Im Falle einer Panne bis zu maximal 2 Wochen, bis Wiederauslieferung / Abholung / Verschrottung.

    Bei einer Panne im Ausland: Versand von Ersatzteilen zum autorisierten GASGAS-Händler. Versandkosten inbegriffen; Kosten für Ersatzteile ausgenommen.

    Bei Vandalismus, im Brandfall, bei einem Diebstahlversuch oder Diebstahl wird eine Verschrottung organisiert. Transport zum Verschrottungsort inbegriffen; Zollgebühren und Gutachterkosten ausgenommen.

    Wenn die Reparatur des Fahrzeuges nicht an dem Tag erfolgen kann, an dem es zum autorisierten GASGAS-Händler abgeschleppt wurde, und wenn sich die Panne weiter als 50 km vom Wohnsitz des autorisierten Fahrers entfernt ereignet hat, werden die Unterbringungskosten von max. 2 Personen für bis zu 4 Nächte in einem 3-Sterne-Hotel inkl. Frühstück übernommen.

    Bei einem verlorenen / gestohlenen / zerbrochenen Schlüssel wird die Lieferung eines Ersatzschlüssels zum Fahrer (Versandkosten inbegriffen) oder zu einem autorisierten GASGAS-Händler organisiert, wenn dies als beste Lösung erachtet wird.

    Bei Bedarf übernehmen wir die Kosten von bis zu 77 €/Panne (Mehrwertsteuer inbegriffen) für den Transport vom / zum autorisierten GASGAS-Händler, Mietwagenverleih, Hotel, Bahnhof, Flughafen usw.

    Wenn die Reparatur des Fahrzeuges nicht an dem Tag erfolgen kann, an dem es zum autorisierten GASGAS-Händler abgeschleppt wurde, wird ein Mietwagen (max. Kategorie B „Economy“) vermittelt, inklusive freier Kilometer und Standardversicherung bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten, jedoch maximal für 4 Arbeitstage.*****

    Wenn die Reparatur des Fahrzeuges nicht an dem Tag erfolgen kann, an dem es zum autorisierten GASGAS-Händler abgeschleppt wurde, werden die Reisekosten (für max. 2 Personen) vom Ort der Panne bis zum Zielort oder aber bis zum Standort des autorisierten Händlers abgedeckt.

    Empfohlene Verkehrsmittel:

    • Taxi, wenn der Zielort weniger als 50 km entfernt ist
    • Zug 1. Klasse, wenn der Zielort zwischen 50 und 1.000 km entfernt ist
    • Flug in der „Economy Class“, wenn der Zielort mehr als 1.000 km entfernt ist

    Die Anreisekosten für die Abholung des reparierten Fahrzeuges vom autorisierten GASGAS-Händler werden vom GASGAS-Assistenzzentrum übernommen (Verkehrsmittel wie oben). Sollte eine Abholung durch den Fahrer nicht möglich sein, kann ein Transport zur Wohnadresse in Auftrag gegeben werden. Hier werden aber vom GASGAS-Assistenzzentrum ebenfalls nur die Kosten erstattet, welche durch die unabhängige Anreise des Fahrers zur Abholung des Fahrzeuges angefallen wären. Der Restbetrag muss vom Fahrer selbst getragen werden. Auf Anfrage organisiert das GASGAS-Assistenzzentrum den Transport durch ein Transportunternehmen oder einen professionellen Zustelldienst, welcher direkt vom Fahrer beauftragt und bezahlt wird. Wie oben ausgeführt, werden die Kosten nach dem Transport teilweise vom GASGAS-Assistenzzentrum zurückerstattet.

    Dieser Service wird nur in folgenden Fällen erbracht:

    • Pannen, Vandalismus, im Brandfall (sowohl im Inland als auch im Ausland)
    • Diebstahlversuch (nur im Ausland)

    Wenn das Fahrzeug nach dem Abschleppen zum autorisierten GASGAS-Händler nicht innerhalb von 4 Arbeitstagen repariert werden kann, wird das Fahrzeug zum autorisierten GASGAS-Händler in deiner Nähe (Mehrfachtransport) transportiert.

    Dieser Service wird nur in folgenden Fällen erbracht:

    • Pannen, Vandalismus, im Brandfall (sowohl im Inland als auch im Ausland)
    • Diebstahlversuch (nur im Ausland)

    Motorräder für gewerbliche Zwecke (z. B. Polizei, Fahrschule, Mietmotorräder) profitieren von einem reduzierten Servicepaket (beschränkt auf Vor-Ort-Reparatur und Abschleppen).

    Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs, Unterbringung und Weiterreise können nicht zusammen für eine einzelne Panne in Anspruch genommen werden.

    Der Anspruch auf die genannten Leistungen gilt nicht für folgende Fälle:

    • Wenn der befugte Fahrer bei der Panne nicht direkt das GASGAS-Assistenzzentrum kontaktiert hat, um Assistenzdienste zu organisieren
    • Leistungen, für die kein Anspruch geltend gemacht wurde
    • Wenn die Panne auf höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Streiks, Beschlagnahmen, Regierungsentscheidungen, offizielle Verbote, Piraterie, Explosionen, nukleare oder radioaktive Effekte zurückzuführen ist
    • Wenn die Panne während der Teilnahme an Motorsportereignissen oder -trainings aufgetreten ist
    • Pannen, die auf Anhänger oder Beiwagen zurückzuführen sind
    • Schäden, die durch ungewöhnliche Verwendung des Fahrzeugs verursacht wurden
    • Schäden, die durch ein am Fahrzeug angebrachtes und von GASGAS nicht autorisiertes Ersatz- oder Zubehörteil verursacht wurden
    • Pannen infolge einer Benutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer oder einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis
    • Pannen, die auf nicht öffentlichen Straßen passiert sind (Offroad-Benutzung)

    *** Für 1-Zylinder-Fahrzeuge: max. 60.000 km (37,500 Meilen) oder 8 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt; für 2-Zylinder-Fahrzeuge: max. 80.000 km (50,000 Meilen) oder 8 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt
    **** Diebstahl und Diebstahlversuch abgedeckt, wenn sich die Panne im Ausland ereignet
    ***** Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fahrzeugverleihs